Fragen und Antworten zum Stadtbus

Darf ich als Fahrgast im Stadtbus Weilheim essen und trinken?

Im Stadtbus Weilheim gilt kein generelles Verzehrverbot. Wir bitten aber um Umsicht gerade beim Verzehr von offenen Speisen und Getränken um den Reinigungsaufwand im Bus nicht unnötig zu vergrößern. Auf den Verzehr von alkoholischen Getränken bitten wir zu verzichten (vgl. Beförderungsbedingungen).

 

Wann muss ich mich an der Haltestelle einfinden?

Fahrgäste müssen rechtzeitig vor Abfahrt gut sichtbar an der Haltestelle sein – es empfehlen sich mind. 2-3 Minuten vor der eigentlichen Abfahrtszeit des Busses.

 

Gilt im Stadtbus Weilheim auch das Deutschlandticket?

Ja, im Stadtbus Weilheim ist auch das 49-€-Deutschlandticket gültig.

 

Wie kann ich mich über Fahrplanänderungen oder Ausfälle meiner gewünschten Fahrt informieren?

Über planbare Änderungen an Fahrplan, Linienführung oder Haltestellen, die im Voraus bekannt sind, können Sie sich über die Website der Stadtwerke Weilheim (www.stawm.de) oder der Stadt Weilheim (www.weilheim.de) informieren. Kurzfristige Änderungen sind über die Auskunftsmedien abrufbar, wie über die Fahrplan Apps DB-Navigator oder Wohin-Du-Willst. Dort sind die Fahrzeiten des Stadtbusses in Echtzeit einsehbar. Telefonische Auskünfte erhalten Sie zu den Geschäftszeiten bei der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (Weilheim) oder den Stadtwerken Weilheim.

 

Darf ich mit meinem Schwerbehindertenausweis kostenlos im Stadtbus fahren?

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, BI oder GI können beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Wertmarken sind mit einer Gültigkeit von einem Jahr oder einem halben Jahr erhältlich. Während der Gültigkeitsdauer der Wertmarke besteht eine Freifahrtberechtigung u.a. in allen Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und in vielen Bussen in ganz Deutschland sowie bundesweit in den Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG. Die Freifahrtberechtigung gilt nicht für Fernbusse.

 

Darf mein Kind kostenlos Stadtbus fahren?

Wie in der Preisübersicht zu sehen ist dürfen Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Schüler/-innen mit gültigem Schülerausweis kostenlos im Weilheimer Stadtbus fahren. Wichtig dabei ist, sich entsprechend ausweisen zu können um Diskussionen bei der Fahrscheinkontrolle zu vermeiden.

Die RVO- oder MVV-Schülerkarte ersetzt den Schülerausweis als Fahrschein nicht.

 

Wie erfolgt die Kontrolle der Fahrscheine?

Bereits erworbene Zeitkarten ebenso wie Schülerausweise werden direkt beim Zustieg vom Fahrpersonal kontrolliert – bitte zeigen Sie diese unaufgefordert vor.

Die Kontrolle der Deutschlandtickets als Chipkarten bzw. der Deutschlandtickets mit QR-Codes oder sonstige (mit QR-Code) Onlinetickets kann vom Fahrpersonal via Smartphone-App erfolgen.

Zusätzlich werden gelegentlich Schülerausweise auf Ihre Gültigkeit von eigens eingesetzten Kontrolleuren überprüft. Bitte achten Sie deswegen auch darauf zu Beginn eines neuen Schuljahres die Ausweise zeitig von der jeweiligen Schule entsprechend bestätigen zu lassen.

 

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich im Stadtbus etwas verloren habe?

Informationen zu Fundsachen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0881-9420800. Fundsachen können zu den Geschäftszeiten im Fundbüro der Stadtwerke abgeholt werden.

 

Darf ich Tiere, Fahrräder, E-Roller etc. für die Fahrt im Stadtbus mitnehmen?

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Beförderungsbedingung

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